Altengronau im Naturpark Spessart
informativ für Gäste, Besucher, Freunde und Einwohner

Vereinssatzung


Wir haben unsere Ziele immer klar vor Augen!
Und damit Sie auch für Außenstehende transparent sind, haben wir unsere Zielsetzungen und den Weg dorthin in folgender Satzung festgehalten.


Verkehrs- und Heimatverein e. V. Altengronau im Naturpark Spessart

Vereinssatzung

§ 1 Der Verein führt den Namen Verkehrs- und Heimatverein e.V. Altengronau im Naturpark Spessart und hat seinen Sitz im Sinntaler Ortsteil Altengronau. Er ist ein eingetragener Verein.


Der Verein dient der Förderung des Fremdenverkehrs, der Pflege des heimatlichen Brauchtums, sowie der Förderung des allgemeinen Erholungsreisegedankens. Zur Durchführung seiner Aufgaben bedient er sich der Mitarbeit seiner Mitglieder.


Soweit es den satzungsmäßigen Zwecken dient, kann er mit Tourismus- und Heimatvereinen und -verbänden zusammenarbeiten oder deren Mitglied werden, insbesondere dem Tourismusverband Hessen e. V.

§ 2 Der Verein besteht aus:


a) ordentlichen Mitgliedern
b) fördernden Mitgliedern
c) Ehrenmitgliedern.


Ordentliches oder förderndes Mitglied kann jeder unbescholtene Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich zu den Zielen des Vereines bekennt, werden. Er hat dies gem. § 3 anzuzeigen. Alle Mitglieder haben Stimm- und Wahlrecht.


Fördernde Mitglieder streben an, den Verein ideell und finanziell zu unterstützen. Daher ist für diese ein Mindestbeitrag vorgeschrieben.
Ehrenmitglieder werden nach entsprechendem Vorschlag aus dem Verein nach Beschluß der Mitgliederversammlung ernannt, wenn sie sich durch besondere Verdienste um den Verein ausgezeichnet haben.

§ 3 Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch Anmeldung bei einem Vorstandsmitglied. Soweit Einwände gegen die Aufnahme geltend gemacht werden, erfolgt eine Abstimmung der Vorstandsmitglieder über die Aufnahme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

§ 4 Der Mitgliedsbeitrag wird in der Beitragsordnung festgelegt. Diese wird in der Jahreshauptversammlung bei Bedarf beschlossen bzw. angepasst. Die Beitragsordnung ist kein Bestandteil der Satzung.

§ 5 Die Eigenschaft als Mitglied des Vereins verliert:


a) wer einen Jahresbeitrag nicht entrichtet hat,
b)wer sich unwürdig, vereinsschädigend verhält oder wer die Satzung nicht beachtet.


Die Entscheidung aus obengenannten Gründen jemanden aus dem Verein zu entfernen, obliegt dem Vorstand. Mitgliedern, die vom Vorstand ausgeschlossen wurden, steht die Berufung an die nächste ordentliche Mitgliederversammlung zu. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist endgültig und bindend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


§ 6 Der freiwillige Austritt eines Mitgliedes muß dem Vorstand schriftlich angezeigt werden. Wer aus dem Verein austritt, verliert seinen Anspruch aus dem Vereinsvermögen.


§ 7
Die Organe des Vereins bestehen aus:


1. dem Vorstand,
2. der Mitgliederversammlung.


Der Verein wird von einem Vorstand mit 5 Mitgliedern geführt:

1. Vorsitzende/r,
2. Beigeordnete/r Fremdenverkehr,
3. Beigeordnete/r Erhaltung des heimatlichen Brauchtums,
4. Schriftführer/in,
5. Kassierer/in.


Die Vorstandsmitglieder teilen die Arbeit nach eigenem Ermessen unter sich auf. Bei Bedarf kann eine Geschäftsordnung erlassen werden,  die von der Mitgliederversammlung zu bestätigen ist.

 Die Geschäftsordnung ist kein Bestandteil der Satzung.

Jeweils 2 Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.


Bei Bedarf sind Ausschüsse zu bilden, die Arbeitsbereiche abdecken oder zeitlich begrenzte Projekte durchführen. Beispielsweise Auschuß für Unterkunftsnachweis, Ausschuß für Werbung, Ausschuß für Heimat- und Kulturbelange.


Soweit erforderlich geben sich die Ausschüsse eine Geschäftsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu bestätigen ist. Die Geschäftsordnung ist kein Bestandteil der Satzung. Die Ausschüsse wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, die Arbeit erfolgt kollegial, der Vereinsvorsitzende ist berechtigt an den Ausschußsitzungen teil zu nehmen.


§ 8
Nach Schluß des Vereinjahres, das mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Der Vorsitzende hat einen Rechenschaftsbericht des vergangenen Jahres zu erteilen, der Kassierer hat nach erfolgter Kassenprüfung durch zwei gewählte Kassenprüfer Rechnung abzulegen.
Ein Kassenprüfer darf nur zwei aufeinanderfolgende Jahre die Kasse prüfen. Daher ist in dieser Mitgliederversammlung jeweils ein neuer Kassenprüfer für einen ausscheidenden hinzu zu wählen.


§ 9
Die Neuwahl des Gesamtvorstandes hat alle zwei Jahre zu erfolgen. Die Hauptwahl hat im 1. Halbjahr statt zu finden. Weitere Mitgliederversammlungen sind nach Bedarf durchzuführen, wobei die Versammlungsräume turnusgemäß unter den ortsansässigen Gastwirten gewechselt werden, soweit diese Mitglieder sind.
Wenn ein Drittel der Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung verlangt, hat der Vorstand diese innerhalb von 3 Wochen einzuberufen.


§ 10
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder mit einfacher Mehrheit beschlußfähig. Ausnahmen sind Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.


§ 11
Zur Beschlußfassung über eine Satzungsänderung muß die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Außerdem ist eine 2/3-Mehrheit der Anwesenden erforderlich.


§ 12
Über die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung entschieden werden. Zur Auflösung ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Auflösung des Vereines fällt sein Vermögen an die Gemeinde Sinntal und soll von dieser zweckgebunden für den Kindergarten in Altengronau verwendet werden.


Der Beschluß der Auflösungsversammlung darf erst nach Zustimmung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.


Soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der Kassierer die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren.


Gerichtsstand ist das regional zuständige Amtsgericht, z. Zt. Gelnhausen.


Diese Satzung wurde am 09.08.2010 beim Amtsgericht Hanau unter der Nr. VR 2182 im Vereinsregister beim Amtsgericht Hanau eingetragen und ist von diesem Zeitpunkt an in Kraft.


Beitrittserklärung:

(bei Bedarf bitte ausdrucken, ansonsten ist dieses Formular auch beim Vorstand in Papierform erhältlich oder kann nach entsprechender Mitteilung auch zugestellt werden).











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